Nationalratswahlen vom 19.10.2003
Uebersicht
Abkürzungen und Hinweise

Rechtsgrundlagen Solothurn
Gesetz über die politischen Rechte (GPR )
Grunderlass vom 22.09.1996; genehmigt am 02.10.1996

Verordnung über die politischen Rechte (VPR )
Grunderlass vom 28.10.1996; genehmigt am 12.11.1996

Weisungen der Staatskanzlei über die Stimmrechtsausweise und Zustellcouverts (WSkStRa )
Grunderlass vom 10.12.1996; genehmigt am 12.11.1996



Vorzeitige Stimmabgabe
Gemeinden können am Freitag und Samstag vor dem Abstimmungstag Urnen öffnen (GPR 87).

Briefliche Stimmabgabe
Stimmabgabe sofort ab Erhalt des Materials zulässig (GPR 78).
Zustellcouvert muss bis zum letzten Samstag vor dem Abstimmungstag der Gemeinde zugehen (GPR 79).
Das Zustellcouvert kann persönlich, durch Dritte oder durch Post überbracht werden (GPR 81).

Stellvertretung
Verdeckte Stellvertretung bei brieflicher Stimmabgabe (Botengang) (GPR 81).
Körperlich Behinderte dürfen eine(n) andere(n) Stimmberechtigte(n) mit dem Ausfüllen ihres Stimm- oder Wahlzettels beauftragen (GPR 85; VPR 33).